@evgeniafimina, Ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit drei Kindern profitiert beispielsweise bis zu einem Einkommen von 67.816 Euro in voller Höhe von dem Kinderbonus für alle drei Kinder. Oberhalb dieser Höhe wird der Kinderbonus allmählich abgeschmolzen. Ab einem Einkommen von 105.912 Euro wird er in der genannten Konstellation im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2020 vollständig mit den drei Kinderfreibeträgen verrechnet.
Im Ergebnis erhalten rund 80 Prozent der Kinder die volle Entlastung durch den Kinderbonus, rund 20 Prozent werden nur teilweise oder nicht entlastet.